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Grundsteuererklärung 2022 – Das müssen Sie beachten

Steuererklärung schnell und kompetent

Grundsteuererklärung vom Steuerberater

Die Grundsteuer fällt als Sach- und Objektsteuer auf das Eigentum an Grundstücken an. Berechnet wird die Grundsteuer nach einer Formel aus dem Einheitswert, dem Grundsteuermessbetrag und einem individuellen Hebesatz je nach Kommune.

Die Berechnung der Grundsteuer stand viele Jahre in der Kritik, da ihre Berechnung durch sehr alte Hauptfeststellungen starke Wertverzerrungen hervorrufe. Dies wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und die bestehenden Bemessungsvorschriften der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt.

Daher müssen nunmehr ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Für Grundstückseigentümer besteht damit bereits jetzt Handlungsbedarf.
Die Erklärung hierzu müssen Eigentümer nach Aufforderung im 3. Quartal 2022 abgeben. Danach ist eine Neufeststellung der Werte alle sieben Jahre vorgesehen.
Grundsteuerreform vom Steuerberater

Grundsteuerreform
Was Sie jetzt tun müssen?

Alle Grundstückseigentümer werden dazu verpflichtet,  gesonderte Steuererklärungen zur Wertermittlung Ihrer Grundbesitzeinheiten einzureichen.

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.



Bereiten Sie sich schon jetzt vor

Die Abgabefrist für die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte wird voraussichtlich vom 01. Juli 2022 – 31. Oktober 2022 sein.



Nutzen Sie professionelle Hilfe

Durch die Komplexität der Berechnung und der regionalen und länderspezifischen Unterschiede ist eine fachliche Unterstützung durch einen Steuerberater sinnvoll.



Sprechen Sie mich rechtzeitig an

Gerne unterstütze ich Sie bei allen Fragen der Grundsteuerreform 2022. Um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie, rechtzeitig mit mir Kontakt aufzunehmen.

Häufige gestellte Fragen

Wer ist von der Grundsteuerreform 2022 betroffen?

Alle Eigentümer von Grundbesitz, also von Grundstücken und Gebäuden, sind von der Grundsteuerreform betroffen. Hierzu zählen auch alle selbst bewohnten sowie alle vermieteten Eigentumswohnungen.

Erhöht sich durch die Grundsteuerreform die Grundsteuer?

Die Kommunen sind angehalten, ihre Hebesätze so festzulegen, dass es zu keiner Erhöhung der neu festgesetzten Grundsteuer kommt.

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