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Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Wie kann ich meine Vorauszahlungen herabsetzen lassen?

Vorauszahlungen herabsetzen – Jeder selbständige Unternehmer kennt die festen Vorauszahlungstermine: Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Alle drei Monate müssen Sie Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer leisten. Die Höhe wird anhand der Einkünfte des Vorjahres festgelegt. Dies erfolgt regelmäßig auf der Grundlage des letzten Steuerbescheids. Ihre Vorauszahlungen können Sie jedoch herabsetzen lassen.

Eine Herabsetzung ist zum Beispiel möglich, wenn Sie sinkende Einnahmen erwarten. Gleiches gilt bei höheren Aufwendungen. Durch die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen können Sie verhindern, dass unnötige Liquidität aus Ihrem Unternehmen abfließt.

Um die Vorauszahlungen zu reduzieren, müssen Sie lediglich einen formlosen Antrag stellen. Dies erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Hierbei sollten Sie darlegen, wie sich Ihre Einkünfte des laufenden Jahres voraussichtlich entwickeln werden. Für eine erfolgreiche Herabsetzung sollten Sie Ihrem Antrag geeignete Unterlagen beifügen. Dies könnte zum Beispiel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sein. Mitunter ist auch eine vorläufige Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich.

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Gründe für die Herabsetzung der Vorauszahlungen?

  • Der Gewinn des laufenden Jahres fällt geringer aus als der Gewinn, der für die Berechnung der Vorauszahlungen zu Grunde gelegt wurde.
  • Wenn Einnahmen ausfallen oder Projekte gar nicht erst realisiert werden, dann fehlen Ihnen Umsätze und der Gewinn sinkt.
  • Neben Ihren Einkünften aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erzielen Sie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, beispielsweise weil die Wohnung nicht das ganze Jahr vermietet wurde.

Ein formloser Antrag reicht aus!

Für die Anpassung der Vorauszahlungen reicht oftmals ein formloses Anschreiben an das Finanzamt aus. Hierin sollte mitgeteilt werden, dass die Einkünfte voraussichtlich unter denen des Vorjahres liegen werden.

In vielen Fällen stimmt das Finanzamt dem Antrag auf Herabsetzung ohne weitere Unterlagen zu. Es wird ein geänderter Vorauszahlungsbescheid über die Einkommensteuer zugeschickt – und fertig. Sollen die Vorauszahlungen dagegen vergleichsweise niedrig oder sogar auf EUR 0,00 festgesetzt werden, wird oftmals mehr verlangt. Der Sachbearbeiter bei Finanzamt wird regelmäßig mitunter geeignete Unterlagen als Nachweis über die Einkünfte des laufenden Jahres anfordern.

Herabsetzung der Gewerbesteuer

Darüber hinaus müssen viele Unternehmer zusätzlich noch Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer leisten: Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Entwickelt sich der Gewinn Ihres Unternehmens möglicherweise nicht wie erwartet, sollten Sie auch die Gewerbesteuer herabsetzen lassen.

Die Gewerbesteuer wird von den Steuerämtern der Städte und Gemeinden festgesetzt. Den Antrag auf Herabsetzung sollten Sie dennoch an Ihr zuständiges Finanzamt stellen. Das Finanzamt wird Ihren Antrag prüfen und einen “Gewerbesteuer-Messbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen” erlassen. Dieser dient als Bemessungsgrundlage für Ihre Vorauszahlungen. Ihre Vorauszahlungen werden dann anschließend herabgesetzt

Hat eine Herabsetzung der Vorauszahlungen auch Nachteile?

Durch die Herabsetzung Ihrer Steuervorauszahlungen verschaffen Sie sich einen vorübergehenden Liquiditätsvorteil. Diese Liquidität steht Ihnen somit für notwendige Investitionen zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie auch leichter die laufenden Aufwendungen finanzieren.

Was ist jedoch, wenn sich der Gewinn unerwartet doch positiver entwickelt? Spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung droht dann eine hohe Nachzahlung. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen des Folgejahres nach oben angepasst. Es droht ein doppelter Abfluss von Liquidität.

Das laufende Jahr sollten Sie daher immer genau im Blick haben und rechtzeitig Geld für spätere Nachzahlungen beiseite legen.

Haben Sie Probleme oder Fragen zur Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Gewerbesteuer?

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Steuerberater Böckel

Alexander Böckel

Steuerberater

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