Vorauszahlungen herabsetzen – Jeder selbständige Unternehmer kennt die festen Vorauszahlungstermine: Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Alle drei Monate müssen Sie Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer leisten. Die Höhe wird anhand der Einkünfte des Vorjahres festgelegt. Dies erfolgt regelmäßig auf der Grundlage des letzten Steuerbescheids. Ihre Vorauszahlungen können Sie jedoch herabsetzen lassen.
Eine Herabsetzung ist zum Beispiel möglich, wenn Sie sinkende Einnahmen erwarten. Gleiches gilt bei höheren Aufwendungen. Durch die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen können Sie verhindern, dass unnötige Liquidität aus Ihrem Unternehmen abfließt.
Um die Vorauszahlungen zu reduzieren, müssen Sie lediglich einen formlosen Antrag stellen. Dies erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Hierbei sollten Sie darlegen, wie sich Ihre Einkünfte des laufenden Jahres voraussichtlich entwickeln werden. Für eine erfolgreiche Herabsetzung sollten Sie Ihrem Antrag geeignete Unterlagen beifügen. Dies könnte zum Beispiel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sein. Mitunter ist auch eine vorläufige Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich.