Steuern | Persönlich | Digital

10 Tipps für Ihre Steuererklärung

Einkommensteuererklärung

So bekommen Sie mehr Geld zurück

10 Tipps für Ihre Steuererklärung – Viele Steuerpflichtige müssen bis zum 31. Juli 2020 Ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben. Oftmals ergeben sich mehrere Hundert Euro als Steuererstattungen – und das mit ein paar ganz einfachen Tipps für Ihre Steuererklärung.

Inhaltsverzeichnis

Einkommensteuer

Steuererklärung abgeben

Der wichtigste der 10 Tipps für Ihre Steuererklärung ist: Überhaupt eine Steuererklärung abgeben!

Anders als Selbstständige oder Gewerbetreibende brauchen viele Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben. Viele ersparen sich daher die lästige Arbeit. Dabei ist die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung immer dann sinnvoll, wenn Sie hohe berufliche Ausgaben haben und Ihre Werbungskosten mehr als 1.000,00 € betragen. In diesen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung. Die durchschnittliche Rückerstattung lag übrigens bei 1.007,00 €.

Das Erstellen einer freiwilligen Steuererklärung lohnt sich insbesondere in folgenden Situationen:

Wenn sich bei der Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung eine Nachzahlung ergibt, sollten Sie innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Ihre Steuererklärung zurücknehmen. Die Steuernachzahlung ist dann nicht zu leisten.

Ausgaben sinnvoll planen

Bei der Einkommensteuererklärung wirken sich viele Ausgaben nur dann richtig aus, wenn der jeweilige Freibetrag auch überschritten wird. Darüber hinaus können die Ausgaben nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie auch bezahlt wurden. Das wird auch Abflussprinzip genannt. Besonders bei den folgenden Kategorien können Sie Ihre Ausgaben sinnvoll planen und eine Steuererstattung erreichen:

Handwerkerkosten berücksichtigen

Wenn in Ihrer Wohnung oder Immobilie Handwerkerkosten angefallen sind, können Sie diese Aufwendungen absetzen. Abzugsfähig sind 20% der Lohn- und Fahrtkosten, höchstens 1.200,00 €. Begünstigt sind alle Arbeiten, die der Reparatur oder Wartung dienen, unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentum besitzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Die Berücksichtigung der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen führt ebenfalls zu einer Steuererstattung. Hierzu gehören bspw. die Aufwendungen für die Putzfrau in der eigenen Wohnung oder der über die Nebenkosten gezahlte Hausmeister. Abzugsfähig sind 20% der Lohnkosten, höchstens 4.000,00 €.

Krankheitsaufwendungen - Brille und Medikamente absetzen

Wenn die Krankheitskosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, dann können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Absetzbar sind die Kosten jedoch nur dann, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Diese ist abhängig von Ihren Einkünften und Ihrem Familienstand.

Zu den absetzbaren Kosten zählen u.a. folgende Aufwendungen:

Wenn Sie mit Ihren Aufwendungen über der zumutbaren Eigenbelastung liegen, dann wirkt sich dies auf Ihre Steuererstattung aus.

Entfernungspauschale berücksichtigen

Bei der Steuererklärung berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 1.000,00 € als Werbungskosten. Viele Arbeitnehmer erreichen jedoch allein mit Ihrer Entfernungspauschale einen höheren Wert. Der Ansatz der höheren Entfernungspauschale führt dann direkt zu einer Steuererstattung.

Dazu berechnen Sie einfach die zurückgelegte Strecke (einfacher Weg – nicht Hin- und Rückweg). Je Kilometer können Sie derzeit 0,30 € als Werbungskosten ansetzen.

Beiträge zur Altersvorsorge angeben

Wenn Sie Geld für Ihr Alter zurücklegen, dann können Sie diese Beträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Die Aufwendungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ein Riester-Vertrag wird bspw. jährlich bis zu einem Betrag von 2.100,00 € steuerlich gefördert.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Aufwendungen für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie steuerlich berücksichtigen. Dies gilt für zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000,00 € je Kind. Im Einzelnen fallen darunter insbesondere:

Spenden ansetzen

Wenn Sie Geld oder Sachen an eine gemeinnützige Organisation gespendet haben, können Sie diese Ausgaben als Sonderausgaben absetzen. Dafür benötigen Sie eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung reicht als Nachweis oftmals schon der Kontoauszug. Jede Spendenquittung erhöht Ihre Steuererstattung, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro für Zusammenveranlagte) liegen.

Telefon- und Internetkosten

Wenn Sie Ihren privaten Telefonanschluss oder das private Mobiltelefon nutzen, um berufliche Telefongespräche zu führen, dann entstehen Ihnen Werbungskosten.

Setzen Sie in Ihrer Steuererklärung monatlich 20 % der Internet- oder Telefonkosten an, maximal bis zu 20,00 € pro Monat. Wenn Sie Ihre Kosten dagegen anhand eines Einzelnachweises nachweisen können, ist die Höhe des Abzuges nicht begrenzt.

Nutzen Sie diese 10 Tipps für Ihre Steuererklärung und holen Sie mehr aus Ihrer Steuererklärung raus. Haben Sie Probleme oder Fragen?

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Steuerberater Böckel

Alexander Böckel

Steuerberater

Weitere Beiträge
Einkommensteuer
Einkommensteuer

10 Tipps für Ihre Steuererklärung

Tipps für Ihre Steuererklärung – Viele Steuerpflichtige müssen bis zum 31. Juli 2020 Ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben. Oftmals ergeben sich mehrere Hundert Euro als Steuererstattungen – und das mit ein paar ganz einfachen Tipps für Ihre Steuererklärung.

Weiterlesen »
Steuerberater für Arbeitnehmer
Einkommensteuer

Vorauszahlungen herabsetzen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer können Sie durch einen formlosen Antrag herabsetzen lassen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sinkende Einnahmen oder höhere Aufwendungen erwarten.

Weiterlesen »
Steuern | Persönlich | Digital

Termin vereinbaren

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.