Privatpersonen

Steuerberater für Arbeitnehmer, Rentner und JEDEN mit Beratungsbedarf.

Ihre private Einkommensteuer

Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung prüfe ich alle relevanten Themen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Egal ob Arbeitnehmer, Student, Vermieter oder Rentner.

Vermietung von Immobilien

Besitzen Sie bereits eine Immobilie oder planen einen Immobilienerwerb? Ich berate Sie bei den steuerlichen Fragen zu Vermietung und Verpachtung und stehe als kompetenter Partner an Ihrer Seite.

Steuerberatung schnell und kompetent

Als Steuerberater für Arbeitnehmer, Rentner und Vermietung helfe ich Ihnen gerne bei allen steuerlichen Angelegenheiten.

Ich berate und begleite Sie bei Ihren privaten steuerlichen Pflichten. Alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereiten wir punktgenau für Ihre Steuererklärung auf. Hierdurch können wir Ihre Steuererklärung mit dem für Sie besten Ergebnis erstellen. Einfach, professionell und natürlich mit einer persönlichen Beratung – egal ob bei Ihnen vor Ort oder ganz einfach digital.

Steuerberater für Arbeitnehmer

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ein normaler Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte ist grundsätzlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Eine Abgabepflicht besteht jedoch immer dann, wenn Sie andere Einkünfte als Lohn oder Gehalt hatten, nebeneinander mehrere Arbeitsverhältnisse, bei Kapitalerträgen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde oder ein Ehepartner im Laufe eines Jahres die Steuerklasse 5 oder 6 hatte.

Wie wechselt man die Steuerklasse?

Jeder Arbeitnehmer wird vom Finanzamt in eine Steuerklasse eingestuft. Ehegatten können unterjährig die Lohnsteuerklasse wechseln (z.B. IV/IV auf III/V). Damit der Wechsel noch im aktuellen Jahr vollzogen wird, ist der Antrag bis zum 30.11. zu stellen. Ein rechtzeitiger Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich beispielsweise vorteilhaft auf die Höhe des Elterngeldes auswirken.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Nicht so viele wie Sie denken! Mit Hilfe einer Vollmacht kann ich die beim Finanzamt gespeicherten Unterlagen elektronisch abrufen und in die Steuererklärung übernehmen. Darüber hinaus benötige ich die Steuerbescheinigung der Bank und Nachweise über sonstige Aufwendungen (Spenden, Handwerker, Werbungskosten). Bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfe ich Ihnen gerne.

Was kostet mich ein Steuerberater?

In einem kostenfreien Vorgespräch ermitteln wir gemeinsam den Umfang des Auftrages. Die Kosten werden nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater ermittelt und richten sich nach dem Gegenstandswert und einem Zehntelsatz. Der Zehntelsatz spiegelt den Aufwand und den Schwierigkeitsgrad wider.